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lawgit/laws_md/holzmechausbv_2015/§12.md

305 B

§ 12 Prüfungsbereiche

In der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils, 2.Fertigungstechnik, 3.Maschinen- und Anlagentechnik sowie 4.Wirtschafts- und Sozialkunde.