Files
lawgit/laws_md/holzbearbmechausbv_2004-07/§1.md

4 lines
157 B
Markdown

# § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.