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lawgit/laws_md/holzbauschausbv/README.md

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# HOLZBAUSCHAUSBV
**Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe](§1.md)
- [§ 2 Dauer der Berufsausbildung](§2.md)
- [§ 3 Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf
Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin](§3.md)
- [§ 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild](§4.md)
- [§ 5 Durchführung der Berufsausbildung](§5.md)
- [§ 6 Zwischenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für
Holz- und Bautenschutzarbeiten](§6.md)
- [§ 7 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für
Holz- und Bautenschutzarbeiten](§7.md)
- [§ 8 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf
Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin](§8.md)
- [§ 9 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf
Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin](§9.md)
- [§ 10 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf
Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin in der Fachrichtung
Holzschutz](§10.md)
- [§ 11 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf
Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin in der Fachrichtung
Bautenschutz](§11.md)
- [§ 12 Fortsetzung der Berufsausbildung](§12.md)
- [§ 13 Inkrafttreten](§13.md)