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lawgit/laws_md/holzbauschausbv/§2.md

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# § 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.