8 lines
444 B
Markdown
8 lines
444 B
Markdown
# § 5 Anforderungen an die Erreichbarkeit
|
|
|
|
(1) Das Hilfetelefon ist 24 Stunden täglich unter einer entgeltfreien Rufnummer erreichbar.
|
|
|
|
(2) Die Angebote des Hilfetelefons werden zusätzlich über andere Wege der elektronischen Kommunikation bereitgestellt.
|
|
|
|
(3) Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben stellt sicher, dass die Angebote des Hilfetelefons ohne unzumutbare Wartezeiten in Anspruch genommen werden können.
|