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# § 14 Erlöschen der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft im Heimbeirat erlischt durch
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1.Ablauf der Amtszeit,
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2.Niederlegung des Amtes,
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3.Ausscheiden aus dem Heim,
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4.Verlust der Wählbarkeit,
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5.Feststellung der zuständigen Behörde auf Antrag von zwei Drittel der Mitglieder des Heimbeirates, dass das Heimbeiratsmitglied seinen Pflichten nicht mehr nachkommt oder nicht mehr nachkommen kann.
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