4 lines
195 B
Markdown
4 lines
195 B
Markdown
# § 25 Gemeinschaftsräume
|
|
|
|
§ 20 Abs. 1 gilt entsprechend. Die Nutzflächen müssen jedoch so angelegt sein, daß auch Bettlägerige an Veranstaltungen und Zusammenkünften teilnehmen können.
|