4 lines
299 B
Markdown
4 lines
299 B
Markdown
# § 30 Vertragsschluss bei Minderjährigen
|
|
|
|
Der Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung ist bei Minderjährigen gemeinsam von dem Minderjährigen und deren gesetzlichen Vertretern zu schließen. Eine Vertragsurkunde ist der studierenden Person und deren gesetzlichen Vertretern auszuhändigen.
|