39 lines
2.2 KiB
Markdown
39 lines
2.2 KiB
Markdown
# § 1 Berufsbild
|
|
|
|
(1) Dem Handzuginstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
|
|
Entwurf, Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Handzuginstrumenten, insbesondere von Akkordeons, Harmonikas und Bandonien.
|
|
|
|
(2) Dem Handzuginstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
|
|
1.Kenntnisse der Handzuginstrumente,
|
|
2.Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe,
|
|
3.Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
|
|
4.Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde,
|
|
5.Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie,
|
|
6.Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, insbesondere Akustik und Statik,
|
|
7.Kenntnisse in den Meßtechniken,
|
|
8.Kenntnisse in der Wirkungsweise und dem Einbau von elektronischem Zubehör,
|
|
9.Kenntnisse der Mensuren sowie der berufsbezogenen Normen,
|
|
10.Kenntnisse in der Herstellung von Stimmzungen und Stimmplatten,
|
|
11.Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Handzuginstrumenten,
|
|
12.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes,
|
|
13.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
|
|
14.Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen,
|
|
15.Auswählen und Zuschneiden der Werkstoffe,
|
|
16.Bearbeiten der Werkstoffe, insbesondere Sägen, Feilen, Schneiden, Bohren, Fräsen, Schnitzen, Hobeln und Biegen,
|
|
17.Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, insbesondere durch Löten, Fugen, Leimen, Kleben und Nieten,
|
|
18.Messen, Aufzeichnen und Anreißen,
|
|
19.Anfertigen von Schablonen,
|
|
20.Herstellen des Korpus,
|
|
21.Herstellen des Balges,
|
|
22.Herstellen und Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen,
|
|
23.Herstellen, Montieren und Einbauen der Tastatur,
|
|
24.Herstellen, Einbauen, Ventilieren und Einwachsen der Stimmplatten,
|
|
25.Wickeln von Federn,
|
|
26.Aufnieten und Stimmen der Stimmzungen,
|
|
27.Zusammenbauen der Baugruppen,
|
|
28.manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Putzen, Beizen, Grundieren, Schleifen, Lackieren, Polieren und Mattieren,
|
|
29.Zusammenbauen von Handzuginstrumenten,
|
|
30.Anspielen von Handzuginstrumenten,
|
|
31.Pflegen und Instandhalten von Handzuginstrumenten,
|
|
32.Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.
|