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# § 2 Arten des Vorbereitungsdienstes
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Der Vorbereitungsdienst besteht aus
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1.einer berufspraktischen Studienzeit, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse durch ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden, oder
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2.einem Bachelorstudium mit integrierten berufspraktischen Studienzeiten.
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