7 lines
266 B
Markdown
7 lines
266 B
Markdown
# § 9 Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer,
|
|
Entstehung der Steuer
|
|
|
|
(1) Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt.
|
|
|
|
(2) Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
|