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# § 22 Dauer und Gliederung des Studiums
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(1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre.
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(2) Das Studium umfasst 24 Monate Fachstudien an der Hochschule und zwölf Monate berufspraktische Studienzeiten.
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(2a) (weggefallen)
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(3) Das Studium gliedert sich in fünf Studienabschnitte. Die Studienabschnitte verteilen sich wie folgt auf die Semester:
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[Tabelle]
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(4) Die Hochschule kann festlegen, dass
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1.die Studienabschnitte – abweichend von Absatz 3 – anders gegliedert werden und
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2.Lehrveranstaltungen der Studienabschnitte oder Teile der Lehrveranstaltungen in ein anderes Semester verschoben werden.
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Möglich ist die Verschiebung von Lehrveranstaltungen der Fachstudien oder Teile dieser Lehrveranstaltungen auch in ein Semester einer berufspraktischen Studienzeit.
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(5) Für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen können digitale Lehrformate genutzt werden.
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(6) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.
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