14 lines
867 B
Markdown
14 lines
867 B
Markdown
# § 49 Bewertung und Bestehen der Verteidigung der Bachelorthesis
|
|
|
|
(1) Folgende Teile der Verteidigung der Bachelorthesis werden gesondert bewertet:
|
|
1.die Präsentation der Bachelorthesis und
|
|
2.das wissenschaftliche Gespräch zusammen mit der fachbezogenen mündlichen Prüfung.
|
|
|
|
(2) Im Anschluss wird die Rangpunktzahl der Verteidigung der Bachelorthesis berechnet. In die Rangpunktzahl gehen die Bewertungen mit folgender Gewichtung ein:
|
|
1.die Bewertung der Präsentation mit 30 Prozent und
|
|
2.die Bewertung des wissenschaftlichen Gespräches und der fachbezogenen mündlichen Prüfung mit 70 Prozent.
|
|
|
|
(3) Die Verteidigung der Bachelorthesis ist bestanden, wenn die Rangpunktzahl der Verteidigung der Bachelorthesis mindestens 5,00 beträgt.
|
|
|
|
(4) Die Rangpunktzahl einer bestandenen Verteidigung der Bachelorthesis wird kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet.
|