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# § 44 Abgabe der Bachelorthesis
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(1) Die Bachelorthesis ist innerhalb der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt abzugeben.
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(2) Bei der Abgabe muss die oder der Studierende schriftlich versichern, dass sie oder er
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1.die Bachelorthesis selbständig und ohne fremde Mitwirkung verfasst hat und
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2.nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet hat.
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(3) Die Abgabe ist durch das Prüfungsamt zu dokumentieren.
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