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lawgit/laws_md/glasvausbv/§2.md

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# § 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.Kanten- und Flächenveredelung,
2.Schliff und Gravur,
3.Glasmalerei und Kunstverglasung
gewählt werden.