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lawgit/laws_md/gigv_2024/§16.md

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# § 16 Beschwerdeverfahren
Das Kompetenzzentrum legt in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 ein Verfahren zur Behandlung von Hinweisen auf das negative Abweichen eines zertifizierten Systems von den verbindlichen Anforderungen nach Anlage 1 fest.