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# § 12 Ungültige Stimmen
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(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
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1.nicht in einem amtlichen Stimmumschlag abgegeben worden ist,
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2.in einem Stimmumschlag abgegeben worden ist, der offensichtlich in einer das Abstimmungsgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält,
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3.nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Abstimmungsbereich gültig ist,
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4.keine Kennzeichnung enthält,
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5.den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
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6.einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
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(2) Mehrere in einem Stimmumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlauten oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; sonst zählen sie als eine ungültige Stimme. Ist der Stimmumschlag leer abgegeben worden, so gilt die Stimme als ungültig.
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(3) Bei der Briefabstimmung sind Stimmbriefe zurückzuweisen, wenn
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1.der Stimmbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist,
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2.dem Stimmbriefumschlag kein oder kein gültiger Stimmschein beiliegt,
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3.dem Stimmbriefumschlag kein Stimmumschlag beigefügt ist,
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4.weder der Stimmbriefumschlag noch der Stimmumschlag verschlossen ist,
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5.der Stimmbriefumschlag mehrere Stimmumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Stimmscheine enthält,
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6.der Abstimmende oder die Person seines Vertrauens die vorgeschriebene Versicherung an Eides Statt zur Briefabstimmung auf dem Stimmschein nicht unterschrieben hat,
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7.kein amtlicher Stimmumschlag benutzt worden ist,
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8.ein Stimmumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich in einer das Abstimmungsgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.
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Die Einsender zurückgewiesener Stimmbriefe werden nicht als Abstimmende gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben.
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(4) Die Stimme eines Abstimmenden, der an der Briefabstimmung teilgenommen hat, wird nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Abstimmungstag stirbt, aus dem Abstimmungsgebiet verzieht oder sein Stimmrecht verliert.
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