Files
lawgit/laws_md/gfabprv/§3.md

8 lines
459 B
Markdown

# § 3 Handlungsbereiche
In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft:
1.Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,
2.berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,
3.Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie
4.Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.