4 lines
278 B
Markdown
4 lines
278 B
Markdown
# § 12 Berichtigung des Wahlergebnisses
|
|
|
|
Offenbare Unrichtigkeiten des bekanntgemachten Wahlergebnisses, insbesondere Schreib- und Rechenfehler, kann der Wahlvorstand von Amts wegen oder auf Antrag berichtigen. Die Berichtigung ist gleichfalls durch Aushang bekannt zu machen.
|