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lawgit/laws_md/gepbetrwmaprobusmanfv/§4.md

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# § 4 Handlungsbereiche
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1.unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
2.normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
3.nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
4.Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
5.Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.