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# § 67 Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse der Laufbahnprüfung
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Gleichzeitig mit der Zulassung oder Nichtzulassung zur mündlichen Abschlussprüfung werden der oder dem Studierenden mitgeteilt
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1.die in den Klausuren der schriftlichen Abschlussprüfung jeweils erreichte Rangpunktzahl und
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2.die Rangpunktzahl der Diplomarbeit und die Rangpunkte des Diplomkolloquiums.
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