32 lines
1.6 KiB
Markdown
32 lines
1.6 KiB
Markdown
# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
|
|
|
|
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
|
|
1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
|
|
2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
|
|
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
|
|
|
|
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Streichinstrumenten,
|
|
2.Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen,
|
|
3.Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,
|
|
4.Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Hölzern und von Werk- und Hilfsstoffen,
|
|
5.Herstellen von Verbindungen,
|
|
6.Herstellen von Oberflächen,
|
|
7.Herstellen von Korpussen,
|
|
8.Herstellen von Hälsen,
|
|
9.Zusammenbauen von Hälsen und Korpussen,
|
|
10.Spielfertigmachen von Streichinstrumenten,
|
|
11.Prüfen von Klang und Funktionsfähigkeit sowie
|
|
12.Reparieren von Streichinstrumenten.
|
|
|
|
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
|
|
2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
|
|
3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
|
|
4.Umweltschutz,
|
|
5.Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Arbeiten im Team,
|
|
6.betriebliche und technische Kommunikation,
|
|
7.Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
|
|
8.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie
|
|
9.Kundenorientierung und Verkaufen von Streichinstrumenten und Zubehör.
|