395 B
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§ 12 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen:
[Tabelle]
(2) Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet. Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.