# § 12 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes (1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen: [Tabelle] (2) Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet. Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.