12 lines
911 B
Markdown
12 lines
911 B
Markdown
# § 2 Fälle, in denen keine Genehmigung nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes erforderlich ist
|
|
|
|
(1) Die Genehmigung nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes ist für eine förderfähige Fläche nicht erforderlich, die infolge der Anwendung einer der folgenden Richtlinien nicht mehr landwirtschaftliche Fläche nach § 4 Absatz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung ist:
|
|
1.der Richtlinie 92/43/EWG,
|
|
2.der Richtlinie 2000/60/EG oder
|
|
3.der Richtlinie 2009/147/EG.
|
|
|
|
(2) Die Genehmigung nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes ist für eine Fläche nicht erforderlich, die nicht mehr Dauergrünland ist, weil die Fläche mit einer Vegetation bewachsen ist, die sich von einer Fläche natürlich ausgebreitet hat, die
|
|
1.unmittelbar angrenzt,
|
|
2.überwiegend mit Gehölzen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, bewachsen ist, und
|
|
3.für die Direktzahlungen nicht förderfähig ist.
|