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# § 48 Ziel des Diplomkolloquiums
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Die Studierenden weisen im Diplomkolloquium nach, dass sie
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1.über gesichertes Wissen in den Themengebieten verfügen, die sie in der Diplomarbeit bearbeitet haben,
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2.die in der Diplomarbeit angewandten Methoden und erzielten Ergebnisse erläutern und begründen können und
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3.in der Lage sind, mögliche Verbindungen zu anderen Fachgebieten und Fragestellungen herzustellen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen.
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