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# § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
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Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
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1.„Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 4,
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2.„Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 5,
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3.„Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“ nach § 6,
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4.„Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache“ nach § 7.
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