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# § 7 Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik
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Die Statistik nach § 1 Nummer 5 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 jährlich zum Stichtag 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen sowie die Altersgeldberechtigten und die Hinterbliebenenaltersgeldberechtigten nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht, beamtenrechtlichen Grundsätzen sowie Altersgeldrecht nach folgenden Erhebungsmerkmalen:
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1.Geburtsmonat und -jahr,
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2.Geschlecht, Familienstand,
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3.Art des früheren Dienstverhältnisses,
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4.Rechtsgrundlage der Versorgung oder des Altersgeldes,
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5.Art des Versorgungs- oder Altersgeldanspruchs,
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6.Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe,
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7.Wohnort nach dem jeweiligen Schlüssel im Gemeindeverzeichnis oder der Gemeindename mit Postleitzahl der Wohnanschrift, bei einem Ort im Ausland die Angabe hierzu,
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8.Ruhegehalts- oder Altersgeldsatz,
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9.Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls einschließlich der Zahlungsaufnahme des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes, letzter Aufgabenbereich,
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10.Bruttoversorgungsbezüge, Bruttoaltersgeld und Bruttohinterbliebenenaltersgeld des Vorjahres,
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11.Bruttoversorgungsbezüge, Bruttoaltersgeld und Bruttohinterbliebenenaltersgeld im Berichtsmonat, gegliedert nach Bezügebestandteilen,
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12.Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand oder Altersgeldabschlag bei vorzeitigem Bezug von Altersgeld,
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13.bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 auch nach dem Einzelplan.
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