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lawgit/laws_md/fotoausbv_2025/§13.md

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# § 13 Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.„Aufnahmen erstellen und optimieren“,
2.„Personenaufnahmen und Sachaufnahmen erstellen“,
3.„Wahlqualifikation“,
4.„Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ sowie
5.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.