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# § 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung; Siegel; Standort
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(1) Unter dem Namen „Stiftung Forum Recht“ wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
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(2) Die Stiftung führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Stiftung Forum Recht“.
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(3) Die Stiftung richtet einen Standort in Leipzig ein.
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