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# § 1 Fortbildungsabschlüsse
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Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen
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1.Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
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2.Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung.
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