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# § 3 Zuwendungsempfänger
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Empfänger der Förderung sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die
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1.bis zu sechs Leinwände pro Betriebsstätte haben,
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2.in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung bei Betrachtung des Gesamtnettokartenumsatzes und der Gesamtbesucherzahl der Betriebsstätte durchschnittlich pro Leinwand und Jahr
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a)maximal 260 000 Euro Nettokartenumsatz und
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b)mindestens einen Nettokartenumsatz von 40 000 Euro oder eine Besucherzahl von mindestens8 000
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erzielt haben.
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Abweichend von Satz 1 sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als sechs Leinwänden pro Betriebsstätte förderberechtigt, wenn sie die übrigen Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllen und in einem Ort mit weniger als 50 000 Einwohnern liegen.
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