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# § 15 Anforderungen und Prüfungsinhalte
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(1) Im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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1.Vorgaben des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts im Betrieb umzusetzen,
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2.Vorschriften zum personenbezogenen Datenschutz und zur Datensicherheit umzusetzen,
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3.Personalplanung durchzuführen,
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4.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen, auszuwählen, einzustellen und einzuarbeiten,
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5.Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu beurteilen und Aufgaben auf diese entsprechend der Beurteilung zu übertragen,
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6.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz anzuleiten und entsprechende Maßnahmen zu organisieren,
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7.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzuleiten,
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8.Leistungen und Verhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen festzustellen und zu bewerten, soweit erforderlich unter Hinzuziehung von Leistungsbeurteilungen Dritter,
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9.Personal- und Beurteilungsgespräche zu führen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
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10.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu motivieren und zu fördern,
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11.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu qualifizieren und bei der Weiterbildung zu unterstützen,
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12.soziale Zusammenhänge und Konflikte zu erkennen und zu bewerten, Maßnahmen zur Lösung von Konflikten anzuwenden,
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13.Kommunikation und Teamarbeit zu organisieren und zu unterstützen,
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14.Führungsstile zu kennen und das eigene Führungsverhalten kritisch zu beurteilen sowie
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15.Arbeitsverhältnisse zu begründen und zu beenden.
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(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
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1.Gewinnen, Einarbeiten und Anleiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
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2.Weiterbilden von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
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3.Motivation und betriebliche Bindung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
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4.betriebliche Kommunikation und Unternehmenskultur,
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5.Konfliktlösungsstrategien,
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6.Führungsstile und Führungsverhalten,
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7.Personalentwicklung,
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8.Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sowie
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9.einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Arbeitsrecht, einschließlich dem Tarifrecht, und dem Sozialrecht.
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