Files
lawgit/laws_md/eurag/§33.md

6 lines
358 B
Markdown

# § 33 Anwaltsgerichtsbarkeit, Zustellungen
(1) Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt untersteht hinsichtlich der Erfüllung seiner Berufspflichten der Anwaltsgerichtsbarkeit. Die örtliche Zuständigkeit des Anwaltsgerichts bestimmt sich nach dem Sitz der Rechtsanwaltskammer, welche die Aufsicht nach § 32 ausübt.
(2) § 10 gilt entsprechend.