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# § 5 Prüfungsfächer
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Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
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1.Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
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2.Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
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3.Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
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4.Recht der Arbeitnehmererfindungen,
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5.Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
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6.Sortenschutzrecht und
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7.Berufsrecht des Patentanwalts.
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