Files
lawgit/laws_md/entschfinv/§9.md

14 lines
826 B
Markdown

# § 9 Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung
(1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde:
1.Kapital,
2.Liquidität und Refinanzierung,
3.Qualität der Vermögensanlage,
4.Geschäftsmodell und Management sowie
5.Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.
Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.
(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.
(3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.