826 B
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§ 9 Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung
(1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde: 1.Kapital, 2.Liquidität und Refinanzierung, 3.Qualität der Vermögensanlage, 4.Geschäftsmodell und Management sowie 5.Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung. Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.
(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.
(3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.