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# § 7 Erhebungen über Flüssiggas, Klärgas, Klärschlamm, Tiefengeothermie, Biokraftstoffe, Mineralöl und Mineralölerzeugnisse
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Die Erhebungen erfassen, jeweils bezogen auf das Inland, jährlich für das Vorjahr
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1.bei allen Unternehmen, die jährlich mindestens 100 Tonnen Flüssiggas an Letztverbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, länderweise die abgegebene Menge von Flüssiggas, getrennt nach Abnehmergruppen,
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2.bei allen Betreibern von Anlagen, die Klärgas erzeugen oder Klärschlamm zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme einsetzen, Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
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a)die Menge des gewonnenen Klärgases und die Menge des gewonnenen Klärschlamms zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme, getrennt nach Energiegehalt,
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b)die Menge des genutzten Klärgases, getrennt nach Verwendungsarten,
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c)die Menge des abgegebenen Klärgases, getrennt nach Abnehmergruppen,
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d)die Menge der aus Klärgas und Klärschlamm erzeugten und abgegebenen Elektrizität und Wärme,
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e)die installierte elektrische Nettonennleistung und thermische Nettonennleistung der Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme,
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3.bei allen Betreibern von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
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a)die Art und die Leistung der Anlagen,
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b)die Menge der erzeugten Wärme und Elektrizität, getrennt nach Verwendungsarten,
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c)die Menge der abgegebenen Wärme und Elektrizität, getrennt nach Abnehmergruppen,
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4.bei allen Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Biokraftstoffen Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
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a)die Art und die Leistung der Anlagen,
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b)die Menge der eingesetzten Bioenergieträger, jeweils getrennt nach Art und Herkunft aus dem In- und Ausland,
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c)die Menge der erzeugten Biokraftstoffe, getrennt nach Arten,
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d)die Menge der eingeführten und die Menge der ausgeführten Biokraftstoffe, getrennt nach Arten,
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e)die Menge der abgegebenen Biokraftstoffe, getrennt nach Arten,
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5.bei allen Unternehmen, die Mineralöl fördern oder Mineralölerzeugnisse herstellen oder herstellen lassen, Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
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a)die Menge des geförderten Mineralöls,
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b)die eingesetzte Menge von Mineralöl, von zur Verarbeitung bestimmten Mineralölerzeugnissen und von sonstigen Einsatzstoffen in Verarbeitungsanlagen,
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c)die zur Herstellung von Mineralölerzeugnissen eigenverbrauchte Menge an Mineralöl und Mineralölerzeugnissen,
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d)die Menge der hergestellten Mineralölerzeugnisse,
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e)die Bestandsmengen von Mineralöl und Mineralölerzeugnissen,
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6.bei allen Unternehmen, die Heizöle oder Flugkraftstoffe an Letztverbraucher abgeben, länderweise die Menge der abgesetzten Mineralölerzeugnisse, getrennt nach Erzeugnissen und Abnehmergruppen.
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Soweit den statistischen Ämtern der Länder die Daten nach Satz 1 Nummer 5 aus Erhebungen anderer Behörden zur Verfügung gestellt werden, ist von der Durchführung der Erhebung nach Satz 1 Nummer 5 abzusehen.
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