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# § 5 Erhebungen in der Wärmewirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
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Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei allen Betreibern von Heizwerken ab einer installierten Nettonennleistung von 1 Megawatt thermisch und bei allen Betreibern von Anlagen zur netzgebundenen Wärmeversorgung einschließlich wärmegeführter Blockheizkraftwerke, soweit deren Anlagen nicht bereits nach § 3 erfasst werden, sowie bei Dritten, die sich dieser Anlagen zur Verteilung bedienen, jährlich für das Vorjahr Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
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1.die Menge der erzeugten Wärme sowie bei wärmegeführten Anlagen die Menge der erzeugten Elektrizität, jeweils getrennt nach eingesetzten Energieträgern,
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2.die Menge der bezogenen Wärme, getrennt nach Lieferantengruppen,
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3.die Menge der abgegebenen Wärme, getrennt nach Abnehmergruppen,
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4.die Menge des Bestands an Energieträgern, getrennt nach Energiegehalt,
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5.die Menge der eingesetzten Energieträger zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität, jeweils getrennt nach Arten und Energiegehalt,
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6.die Menge des Eigenverbrauchs von Wärme und Elektrizität,
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7.die installierte thermische Speicherkapazität,
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8.die Menge der Netzverluste,
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9.die Art und die installierte elektrische Nettonennleistung und thermische Nettonennleistung der Anlagen,
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10.bei Wärmenetzen die vorwiegend verwendeten Wärmeträger,
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11.die Anzahl der Wärmenetze sowie deren gesamte Trassenlänge,
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12.den Umfang des Zu- und Rückbaus von Wärmenetzen,
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13.die Menge der eingeführten Wärme und die Menge der ausgeführten Wärme.
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Alle Angaben mit Ausnahme der Angaben nach Satz 1 Nummer 7 und 13 sind länderweise zu erfassen.
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