45 lines
2.9 KiB
Markdown
45 lines
2.9 KiB
Markdown
# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
|
|
|
|
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
|
|
1.fachrichtungsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
|
|
2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen
|
|
a)Energie- und Gebäudetechnik oder
|
|
b)Automatisierungs- und Systemtechnik sowie
|
|
|
|
3.fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
|
|
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
|
|
|
|
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
|
|
2.Planen und Organisieren der Arbeit,
|
|
3.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
|
|
4.Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
|
|
5.Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
|
|
6.Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
|
|
7.Analysieren technischer Systeme,
|
|
8.Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an elektrischen Anlagen und Geräten,
|
|
9.Analysieren und Beheben von Fehlern sowie Instandhalten von Geräten und Systemen,
|
|
10.Montieren und Installieren von Bauteilen, Baugruppen und Geräten,
|
|
11.Montieren und Installieren von Netzwerken sowie
|
|
12.Aufbauen und Prüfen von Steuerungen und Regelungen.
|
|
|
|
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind:
|
|
1.Konzipieren von Systemen der Energie- und Gebäudetechnik,
|
|
2.Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen,
|
|
3.Aufstellen und Inbetriebnehmen von elektrischen und elektronischen Geräten,
|
|
4.Installieren und Konfigurieren von Gebäudesystemtechnik,
|
|
5.Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen und
|
|
6.Durchführen von Wiederholungsprüfungen entsprechend geltender Normen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen.
|
|
|
|
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik sind:
|
|
1.Konzipieren von Systemen der Automatisierungstechnik,
|
|
2.Programmieren, Installieren und Konfigurieren von Automatisierungssystemen,
|
|
3.Parametrieren und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen und
|
|
4.Prüfen, Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen.
|
|
|
|
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
|
|
2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
|
|
3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
|
|
4.digitalisierte Arbeitswelt.
|