6 lines
350 B
Markdown
6 lines
350 B
Markdown
# § 12 Antrag auf Eigenheimzulage
|
|
|
|
(1) Der Antrag auf Eigenheimzulage ist nach amtlichem Vordruck zu stellen und eigenhändig zu unterschreiben.
|
|
|
|
(2) Der Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt unverzüglich eine Änderung der Verhältnisse mitzuteilen, die zu einer Minderung oder dem Wegfall der Eigenheimzulage führen.
|