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# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen,
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2.Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften,
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3.Beschaffung unterstützen,
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4.Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten,
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5.Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln,
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6.Kundenkommunikation gestalten,
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7.Online-Marketing entwickeln und umsetzen und
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8.kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen.
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(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
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2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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4.Umweltschutz,
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5.Bedeutung und Struktur des E-Commerce,
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6.Kommunikation und Kooperation und
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7.projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce.
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