26 lines
2.0 KiB
Markdown
26 lines
2.0 KiB
Markdown
# § 5 Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien
|
|
|
|
(1) Für die Anzeige nach § 312 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen:
|
|
1.Anzeigeschreiben:BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter“,
|
|
2.Anlagebedingungen:BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment“,
|
|
3.Satzung:BaFin-ID und Bezeichnung „Articles of Association“,
|
|
4.Verkaufsprospekt:BaFin-ID und Bezeichnung „Prospectus“,
|
|
5.Jahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report“,
|
|
6.Halbjahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Half-yearly Report“,
|
|
7.wesentliche Anlegerinformationen:BaFin-ID und Bezeichnung „Key Investor Information“,
|
|
8.zusätzliche Dokumente, die der Anzeige gemäß Teil B Nummer 3 des Anzeigeschreibens nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaates beizufügen sind:BaFin-ID und eine den Inhalt kennzeichnende Bezeichnung,
|
|
9.Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige“.
|
|
Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:
|
|
„P312KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.
|
|
|
|
(2) Für die Anzeige nach § 331 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen:
|
|
1.Anzeigeschreiben:BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter“,
|
|
2.Anlagebedingungen einerseits oder andererseits Satzung oder Gesellschaftsvertrag:BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment“ einerseits oder andererseits „Articles of Association“,
|
|
3.Jahresbericht:BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report“,
|
|
4.Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3:BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige“.
|
|
Die äußere und die darin enthaltene innere ZIP-Datei sind wie folgt zu bezeichnen:
|
|
„P331KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.
|
|
|
|
(3) Eine gemäß § 2 Absatz 3 beizufügende Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen:
|
|
BaFin-ID und Bezeichnung „Vollmacht“.
|