8 lines
583 B
Markdown
8 lines
583 B
Markdown
# § 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals
|
|
|
|
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 113.750.000,00 Deutsche Mark. Es ist eingeteilt in 56.875.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
|
|
|
|
(2) Der Anspruch auf Verbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.
|
|
|
|
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden. Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Das Gleiche gilt für sonst von der Gesellschaft ausgegebene Wertpapiere.
|