4 lines
217 B
Markdown
4 lines
217 B
Markdown
# § 9 Aufhebung von Vorschriften
|
|
|
|
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.
|