6 lines
224 B
Markdown
6 lines
224 B
Markdown
# § 14 Ernennung zum Richter kraft Auftrags
|
|
|
|
(1) Ein Beamter auf Lebenszeit oder auf Zeit kann zum Richter kraft Auftrags ernannt werden, wenn er später als Richter auf Lebenszeit verwendet werden soll.
|
|
|
|
(2) (weggefallen)
|