4 lines
330 B
Markdown
4 lines
330 B
Markdown
# § 3 Bewilligungsstelle
|
|
|
|
Die Umsetzung der Verwaltung des Beratungsangebots wird auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als zuständiger Bewilligungsstelle übertragen. Näheres regelt die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bewilligungsstelle zu treffende Verwaltungsvereinbarung.
|