4 lines
252 B
Markdown
4 lines
252 B
Markdown
# § 17 Behandlung von Leistungen nach diesem Gesetz bei der Anwendung anderer Gesetze
|
|
|
|
Leistungen nach diesem Abschnitt sind einkommensteuerfrei. Ansprüche auf solche Leistungen gehören nicht zum sonstigen Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes.
|