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lawgit/laws_md/contstifg/§17.md

252 B

§ 17 Behandlung von Leistungen nach diesem Gesetz bei der Anwendung anderer Gesetze

Leistungen nach diesem Abschnitt sind einkommensteuerfrei. Ansprüche auf solche Leistungen gehören nicht zum sonstigen Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes.