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# § 4 Verurteilungen
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In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
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1.auf Strafe erkannt,
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2.eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
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3.jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
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4.nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt
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hat.
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